Fraktions-Regelwerk von German | Exotic-Roleplay

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    §1 Staatliche Fraktionen:


    §1.1 Das Herausgeben von Items ist strengstens untersagt und wird sanktioniert.

    -> Beispielsweise: Waffen, Verbandskästen etc


    §1.2 Das willkürliche Vergeben von Rechnungen oder Hafteinheiten, ist ohne Roleplay-Hintergrund untersagt. Sollte es einen Roleplay-Hintergrund geben, beispielsweise Korruption, ist dies gestattet.

    $1.3 Das Megafon, in dem Streifenwagen, darf nicht ohne Grund oder zum Trolling verwendet werden. Dazu zählt beispielsweise Musik.




    §1.4 Los Santos Police Department:


    §1.4.1 Korruption ist NICHT erlaubt.

    §1.4.2 Als Mitarbeiter des LSPDs ist es nicht gestattet illegales Verhalten an den Tag zu legen.

    §1.4.3 Handys und Tablets müssen im SG abgenommen werden!

    §1.4.4 Man darf keine staatlichen Langwaffen von Beamten entwenden. Erlaubt sind Kurz- & Stichwaffen und illegale Langwaffen.



    §1.5 Los Santos Medical Department:

    §1.5.1 Als Mitarbeiter des LSMD’s ist Korruption nicht gestattet.

    §1.5.2 Als LSMD-Beamte muss man jeden reanimieren. Hierbei spielt eure persönliche Beziehung keine Rolle. Natürlich gibt es Ausnahmen. Diese Ausnahme gilt zum Beispiel, wenn eine Gefahrensituation besteht und auf das PD gewartet werden muss.

    §1.5.3 Mitarbeiter des LSMD´s sind Unantastbar. ( außer ---> Beispiel: Die Los Santos Vagos gewinnen eine Schießerei gegen das LSPD/FIB und ein Medic hebt einen Cop auf dann entfällt der Schutz ((Die Gewinner Partei Entscheidet wer aufgehoben wird)).)



    §2 Illegale Fraktionen (Gangs, Mafias, Organisationen, Kartelle usw.):


    §2.1 Fraktions-Bewerbungen müssen im Forum eingesendet werden. Dies geschieht bitte im Form über das Ticketsystem. Konzepte werden nur im Forum bearbeitet. Mitglieder der Fraktionen müssen ein Erkennungsmerkmal (identisch) tragen und es muss eine einheitliche Maske getragen werden. Zur Gründung einer Fraktion werden 5 Mitglieder benötigt.

    Zudem muss die FraktionsFarbe schon im Konzept feststehen.



    §2.2 Die maximale Mitgliederzahl:

    -> Offizielle Fraktionen: Maximal 25 Member (LSPD, FIB, LSMD und das Bennys sind die Ausnahme ((Max. 45)

    -> Inoffizielle Fraktionen: 8

    -> nach Einreichung des Fraktions-Konzeptes: 18

    -> Zivilisten dürfen nur mit Maximal 6 Leuten Agieren!



    Auf dem Anwesen dürfen alle 8/18 Mitglieder agieren

    §2.2.1 In einer Fraktion dürfen maximal 4 Teammitglieder sein. Ausgeschlossen davon sind Staatsfraktionen.

    §2.3 Sollte eine Fraktion offiziell werden, so unterliegt diese einer 7-tägigen Probezeit. Der Fraktions-Job wird erst nach Bestehen der Probezeit, sowie gutem RP vergeben.


    §2.4 Aufbauschutz

    Falls eine Fraktion einen Aufbauschutz hat, darf diese innerhalb einer Woche nicht angegriffen oder überfallen werden. (Entfällt sobald sie anfangen andere Gangs anzugreifen.)

    Der Aufbauschutz darf seitens der Fraktions-Leitung beendet werden.



    §2.5 Warns (auch Strikes genannt)


    Eine Fraktion darf maximal 2 Warns bekommen, mit dem 3. Warn, wird die Fraktion aufgelöst.

    Es besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats, einen Warn zu verlieren.

    Diese Möglichkeit besteht bei, beispielsweise, gutem RP. Oder durch nicht mehr auffallen.


    §2.6 Auf dem Grundstück der Fraktion herrscht ein automatischer Schusscall!

    §2.7 Fraktions-Anwesen können nicht übernommen werden, diese werden ausschließlich durch die Fraktions-Leitung vergeben. Mit beidseitiger Zustimmung, sowie sehr wichtigem RP-Hintergrund dürfen Anwesen unter Zustimmung des Fraktions-Managements getauscht werden.

    §2.8 Eine Fraktions-Hinrichtung ist mit einem sehr guten RP-Hintergrund erlaubt. (An die Wand stellen und in den Kopf schießen). Dadurch wird die hingerichtete Fraktion nichtaufgelöst, der RP-Strang wird nicht zurückgesetzt, lediglich wird die Situation vergessen.

    §2.9 Spitzel bei einer offiziellen anderen Fraktion sind erlaubt, ein Spitzel darf maximal für 2 Tage in einer anderen Fraktion sein.

    §2.9.1 Mitarbeiter Staatlicher Geheimorganisationen dürfen bis zu 7 Tagen als Spitzel in einer anderen Fraktion agieren.



    §3 Allgemeine Fraktions-Regeln:


    §3.1 Als “Blood In” bezeichnet man das Beitreten einer Fraktion.

    Als “Blood Out” bezeichnet man den Austritt.

    Allerdings ist ein Blood Out keine Pflicht.

    Sollte es zu einem Blood Out kommen, darf der Spieler sich an nichts erinnern, was in dieser Zeit geschah.


    §3.2 Verlässt ein Mitglied ohne Blood Out die Fraktion, so hat diese Person, eine dreitägige Fraktions-Sperre, auch während der Probezeit. Sollte er sich dieser widersetzen, so wird diese Person sanktioniert.


    §3.2.1 Fraktion-Sperren Regelungen (Nur durch die Leitungsebene ((Rang 10+ )) kann diese verhängt werden, das ist kein muss) :

    Von Legal zu Illegal -> 3 Tage Sperre

    Von Illegal zu Legal -> 3 Tage Sperre

    Von Legal zu Legal -> 3 Tage Sperre

    Von Illegal zu Illegal -> 3 Tage Sperre



    §3.2.2 Die 12er, 11er und 10er (also die Leitungsebene ) einer Fraktion haben nach einer administrativen Auflösung eine Fraktions-Sperre von 7 Tagen.

    §3.3 Sobald man einer Fraktion beitritt, ist man verpflichtet sich immer in der jeweiligen Fraktionskleidung zu zeigen. Zivilkleidung ist nicht gestattet.

    §3.4 Fraktions-Baiting ist untersagt. Dazu zählen auch staatliche Fraktionen!

    §3.5 Man darf maximal eine Fraktion leiten! Sollte man eine andere Fraktion leiten wollen, muss man die Leadership der aktuellen Fraktion erst niederlegen und die Fraktions-Sperre einhalten.

    §3.6 Nach dem Austreten aus einer Fraktion muss innerhalb von 12 Stunden jedes Fraktionsfahrzeug aus der eigenen Garage gelöscht werden.



    §4 Krieg

    §4.1 Ein Kriegsvertrag muss bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden (Über das Ticketsystem). Folgende Kriterien werden benötigt, um einen Kriegsvertrag zu beantragen.

    -> Ein Krieg darf erst mit einem richtigem RP-Hintergrund gestartet werden.

    -> Beide Fraktionen dürfen nicht in der Probezeit sein oder eine Aufbauschutz haben.

    -> Es muss eine Sache bspw. ein Anwesen oder etwas anderes für den Gewinner als Preis geben ( als beispiel: 10 Langwaffen 30 Westen). Ein Kriegsvertrag gilt für eine Woche, in dieser Zeit gilt automatisch ein Schusscall zwischen den beiden Kriegsparteien (außerhalb der Safe Zones).

    §4.2 Sollte es keinen eindeutigen Sieger geben, so wird der Krieg durch die Fraktionsverwaltung verlängert.

    §4.3 Ein Bündnis im Krieg ist nur gestattet, wenn die Genehmigung der Fraktionsverwaltung. Beide Parteien müssen jeweils einen Bündnispartner haben.

    §4.4 LSPD und FIB haben sich bei einem Krieg rauszuhalten (außer : Es sind Zivilisten oder Medics in Gefahr).



    §5 Bündnisse

    §5.1 Bündnisse sind im Support zu beantragen. Beachtet hierbei um welche Fraktionen es sich handeln und welcher RPHintergrund vorliegt.

    §5.2 Bündnisse dauern 4 Tage an und danach gilt eine Bündnisse Sperre von 2 Tagen.

    §5.3 Mit einem Bündnis, dürfen 30 Mann gleichzeitig agieren! Auf dem Anwesen dürfen alle Anwesenden agieren!

    §5.4 Es dürfen keine Bündnisse hintergangen werden ( die andere Partei abziehen)




    §6 Labore


    §6.1 Die Mafia hat Waffenlabore und die Gangs haben Drogenlabore.

    §6.2 Eine Gang/Mafia kann durch einen Krieg (hierfür einen Kriegsantrag erstellen) das Labor Tauschen.

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